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Das neue Solarspitzen-Gesetz: Die Einspeisevergütung wird geringer

Am Eigenverbrauch ändert sich nichts.

Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt zu neuen Herausforderungen im Energiesektor. An besonders sonnigen Tagen entsteht ein Überschuss an Solarstrom, wodurch die Preise an der Strombörse zeitweise ins Negative fallen. Bisher erhielten Anlagenbetreiber eine garantierte Einspeisevergütung, unabhängig von der Marktsituation. Doch mit der neuen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch als „Solarspitzen-Gesetz“ bekannt, ändern sich die Rahmenbedingungen.

Neues Solargesetz (Nur wenn kein Smart Meter vorhanden ist): 60%-Einspeiselimit, Vergütung kann aussetzen (wenn es negative Strompreise auf der Strombörse gibt)

Smart Meter mit Steuerbox ab 7 kWp Pflicht – und teurer 

Smart Meetr steigen wohl von 20€ auf 50€ im Jahr.

Zusätzlich zahlst du 50€ jährlich für die Steuerbox. 

Bestandsanlagen nicht betroffen: Nur Messgeräte werden teurer 

Eigenverbrauch wichtiger: Ein Ratschlag: Nutz Stromspeicher und eventuell Energiemanager (abhängig von einzelnen Haushalten)

Warum war eine Gesetzesänderung notwendig?

Die Expansion der Solarenergie ist beeindruckend: 2024 wurden bereits Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 16,2 Gigawatt installiert, was den Anteil am Strommix erheblich erhöht hat. Allerdings führt dies an sonnenreichen Tagen dazu, dass das Angebot den Verbrauch deutlich übersteigt. Im Jahr 2024 gab es über 450 Stunden mit negativen Strompreisen, was knapp 5 % des Jahres ausmacht. Die bisherige Einspeisevergütung förderte die Einspeisung von Strom auch dann, wenn dieser nicht benötigt wurde, was zu Netzüberlastungen und höheren Kosten führte.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  1. Einspeisebegrenzung für neue PV-Anlagen – Ab Inkrafttreten des Gesetzes dürfen neu installierte Anlagen zunächst nur 60 % ihrer maximalen Leistung einspeisen, bis eine intelligente Smart Metererbox eingebaut ist. Was bedeutet das konkret? – Ein Beispiel: Eine Solaranlage mit einer Leistung von 10 kWp darf ohne Smart Meter lediglich 6 kW einspeisen. Diese Begrenzung kann jedoch aufgehoben werden, sobald ein Smart Meter eingebaut ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlage ihre vollständige Leistung ins Netz einspeisen kann.
  2. Anpassung der Vergütung bei negativen Strompreisen – Bei negativen Preisen an der Strombörse entfällt für neue Anlagen die Einspeisevergütung. Als Ausgleich wird die EEG-Förderzeit um diese Stunden verlängert.
  3. Erleichterte Direktvermarktung – Für kleinere PV-Anlagen unter 100 kWp wird die Direktvermarktung einfacher und bleibt freiwillig.

Verlust durch Einspeisebegrenzung – Wie hoch ist der tatsächliche Nachteil?

Viele zukünftige Anlagenbetreiber fragen sich, ob diese Begrenzung hohe wirtschaftliche Verluste bedeutet. Doch eine Untersuchung des Bundesverbands der Solarwirtschaft und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zeigt, dass der tatsächliche Verlust überschaubar bleibt:

  • In ungünstigen Fällen liegt der jährliche Ertragsverlust bei maximal 9 %.
  • Bei Ost-West-ausgerichteten Anlagen beträgt die Einbuße sogar nur 1 %.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich Photovoltaikanlagen trotz der neuen Begrenzung weiterhin lohnen, weil nur die Einspeisevergütung primär betroffen ist.

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