Produzieren Sie überschüssigen Strom? Dann verdienen Sie damit Geld.
Mit der jüngsten Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben sich auch Änderungen bei den Vergütungen für eingespeisten Strom. In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen Blick darauf, wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist und wie sich diese in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln wird.
Vor 20 Jahren lag die Vergütung bei rund 50 Cent pro Kilowattstunde
Seit dem Jahr 2000 erhalten Betreiber von Solaranlagen, Wind- oder Wasserkraftwerken sowie Geothermie- und Biomasseanlagen eine Einspeisevergütung, wenn sie den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Damit wollte die Bundesregierung alternative Energien fördern und einen finanziellen Anreiz für den Umstieg auf regenerative Energien bieten. Zu Beginn lag die Vergütung bei rund 50 Cent pro Kilowattstunde, doch damals waren Solaranlagen deutlich teurer und weniger leistungsstark als heute. Daher musste der Anreiz entsprechend hoch sein. Heute liegt die Einspeisevergütung bei 8,2 ct/kwh bei einer Teileinspeisung.
Unterschied Teileinspeisung und Volleinspeisung
Die Teil- und Volleinspeisung unterscheiden sich darin, wie viel erzeugter Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist, während bei der Teileinspeisung nur der Stromüberschuss ins Netz geleitet wird. Der Unterschied in der Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) ist signifikant: Aktuell beträgt die Vergütung 8,2 Cent für die Teileinspeisung und 13,0 Cent für die Volleinspeisung. Im Vergleich dazu liegt der aktuelle Strompreis im Schnitt bei knapp 40 Cent pro kWh. Aus diesem Verhältnis wird deutlich, dass es wirtschaftlich vorteilhafter ist, möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen und stattdessen den selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen und so den Eigenverbrauch des slebst erzeugten Stroms im Haus zu erhöhen.
Festgeschrieben für 20 Jahre
Diese Einspeisevergütung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Tag, an dem die Anlage in Betrieb genommen wird. Bereits bestehende Anlagen erhalten während dieser Zeit weiterhin die vereinbarte Vergütung pro Kilowattstunde, unabhängig davon, ob die Einspeisevergütung für neue Anlagen in der Zwischenzeit sinkt.
Die genauen Vergütungssätze werden im EEG festgelegt und umfassen nicht nur Solarstrom, sondern auch andere erneuerbare Energiequellen wie Windkraft, Wasserkraft und Geothermie. Das EEG wird alle vier Jahre überarbeitet, um den aktuellen Gegebenheiten und Zielen im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung gerecht zu werden. Das aktuelle EEG 2023/24 zielt darauf ab, die Stromerzeugung komplett nachhaltig und ohne Treibhausgasemissionen zu gestalten.
Die nachfolgende Tabelle präsentiert die festgesetzten Vergütungssätze für die kommenden Monate. Jährlich wird die Vergütung um 1 Prozent reduziert.